Das gesamte Spektrum
Für alle notariellen Angelegenheiten bin ich als Notarin Ihr unabhängiger Berater, der zur Unparteilichkeit verpflichtet ist und für die ausgewogene Gestaltung Ihrer Verträge Sorge trägt. Hierfür berate ich Sie zu Gestaltungsmöglichkeiten und belehre über die rechtliche Tragweite des von Ihnen beabsichtigten Geschäfts.
Es ist meine Aufgabe, den Willen der Beteiligten zu ermitteln und diesen rechtssicher in der Urkunde niederzulegen.
Auch wenn Ihr Anliegen in keinem der hier genannten Rechtsgebiete genannt ist, sprechen Sie uns gerne an!
Erbrecht
Meine Aufgabe als Notarin ist es, Sie bei der Umsetzung Ihres Willens unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und familiären Situation bestmöglich zu beraten und Ihre Wünsche in eine rechtliche Form zu gießen.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre eigene Vermögensnachfolge (Erbfolge) mittels Testament oder Erbvertrag zu regeln, einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren, einen Erbscheinsantrag zu stellen oder eine Ihnen angefallene Erbschaft auszuschlagen.
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht zählt zum Kernbereich der notariellen Tätigkeit. Hierunter fallen Kaufverträge über Grundstücke und Eigentumswohnungen, Übertragungen von Immobilien durch Übergaben, Schenkungen oder vorweggenommene Erbfolge und – soweit sie Grundbesitz betreffen – auch Erbauseinandersetzungen und Vermächtniserfüllungen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Belastung von Immobilien mit Grundschulden oder anderen Rechten wie etwa Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnrecht usw. oder bei der Teilung von Grundstücken und deren Unterteilung in Wohnungs- und Teileigentum sowie bei der späteren Änderung von Teilungserklärungen.
Ehe- und Familienrecht
Entscheidungen im Familienrecht sind sehr persönlich und oft schwerwiegend. Der Notar begleitet und berät Sie bei Ihrem Ehevertrag, Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung, Beurkundungen von Unterhaltstiteln, Adoptionsanträgen, Vaterschaftsanerkennungen und im übrigen Kindschaftsrecht.
Unternehmensgründungen & Gesellschaftsrecht
Ob Sie die Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft beabsichtigen, Ihren Gesellschaftervertrag oder das Stammkapital ändern, Anteilsübertragungen oder Handelsregisteranmeldungen vornehmen möchten – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
General- und Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Auch wenn die Beurkundung für eine General- und Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung nicht gesetzlich zwingend ist, so ist sie doch unbedingt empfehlenswert. Der Notar hilft Ihnen dabei, Gestaltungsmöglichkeiten zu finden, um Ihren Anordnungen auch im Notfall Geltung zu verschaffen. So kann für die Momente vorgesorgt werden, in denen es darauf ankommt.
Sonstige notarielle Dienstleistungen
Gerne stehen wir Ihnen auch für die übrigen, hier nicht ausdrücklich genannten notariellen Dienstleistungen, insbesondere für Unterschriftsbeglaubigungen oder beglaubigte Ablichtungen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.